1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Aurora Strategie GmbH (nachfolgend „Aurora“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Aurora stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines Projektvertrags, Angebots oder Statement of Work (SOW) durch beide Parteien. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder SOW. Änderungen oder Erweiterungen müssen schriftlich vereinbart werden. Aurora ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, wenn die Verantwortung für Qualität und Datenschutz gewährleistet bleibt.
3.1 Leistungszeiten
Meilensteine und Liefergegenstände werden gemeinsam mit dem Kunden definiert. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten des Kunden verschieben Termine entsprechend.
3.2 Mitwirkungspflichten
- Bereitstellung aller relevanten Informationen und Daten.
- Zugriff auf Systeme, Räumlichkeiten und Ansprechpartner.
- Verbindliche Benennung eines verantwortlichen Stakeholders.
4. Vergütung
Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot/SOW. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4.1 Spesen & Nebenkosten
Reise- und Übernachtungskosten, Material- sowie Lizenzkosten werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Es gilt die jeweils aktuelle Reisekostenrichtlinie von Aurora.
5. Vertraulichkeit & Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung sämtlicher vertraulicher Informationen. Aurora verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
6. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von Aurora.
7. Haftung
Aurora haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Aurora nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der Vertragsgesamtsumme.
8. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme schriftlich geltend gemacht werden. Aurora erhält das Recht zur zweimaligen Nachbesserung.
9. Laufzeit & Kündigung
Projektverträge haben die vereinbarte Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.